Nach der europäischen Euratom-Richtlinie 2013/59 vom 05.12.2013 regelt auf europäischer Ebene das Thema Strahlenschutz komplett neu und musste von den Mitgliedsstaaten bis spätestens 06.02.2018 in nationales Recht übernommen werden. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Richtlinie mit der Neufassung der Strahlenschutzgesetzgebung durch Zusammenfassung der bisherigen RöV und StrlSchV zum Strahlenschutzgesetz umgesetzt. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt vom 27.06.18. Das Strahlenschutzgesetz ist damit in weiten Teilen am 31.12.18 in Kraft getreten.
Es wird für dosisintensive Untersuchungen und Behandlungen, wie CT und radiologische Interventionen, die Hinzuziehung und Beratung eines Medizinphysikexperten gefordert. Der MPE soll unter anderem die Einrichtungen dabei unterstützen die Dosis bei diesen Modalitäten zu minimieren. Das Gesetz sieht für Anlagen, die vor dem 31.12.2018 angezeigt oder genehmigt wurden eine Frist zur Umsetzung bis zum 31.12.2022 vor. Für Anlagen, die ab dem 01.01.2019 angezeigt, oder genehmigt werden gilt die Notwendigkeit der Beratung eines MPE dann sofort.
fmc bietet die zukünftig obligatorische Beratungsleistung durch einen MPE an. Ich bin seit 1998 Strahlenschutzingenieur und habe alle Fachkunden für die Betreuung von CTs, nuklearmedizinischen Einrichtungen mit Standardtherapien und Strahlentherapien.
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